Am 13.04.19 fand im Feuerwehrgerätehaus in Geislitz ein Ganztagesseminar „Notfalltüröffnung“ statt, an dem wir auch mit einer Abordnung teilgenommen haben.

Die Feuerwehr darf sich bei einer drohenden Gefahr, wie etwa einem Brand, Zutritt zu einem Gebäude verschaffen. Hier kann es vorkommen, dass Fenster und Türen verschlossen sind und keine Eigentümer, Hausmeister usw. erreichbar sind. Und da bei Feuerwehreinsätzen oft Eile geboten ist und nicht erst auf einen Schlüsseldienst gewartet werden kann, besitzt auch die Feuerwehr eigenes Spezialwerkzeug um versperrte Fenster und Türen öffnen zu können. Dabei wird immer zuerst probiert, zerstörungsfrei oder zerstörungsarm vorzugehen, um Schäden an fremdem Eigentum zu minimieren.
Bei dem Seminar „Notfalltüröffnung“ wurden wir im Umgang mit verschiedenen Öffnungswerkzeugen, Schlösserarten, Verriegelungsmechanismen usw. geschult. Ebenso wurde auf geltende Gesetze und Rechte eingegangen.
Mit unseren Öffnungswerkzeugen werden wir auch zur Amtshilfe von Polizei und Rettungsdienst angefordert. Z.B. wenn vermutet wird, dass sich ein Patient im Gebäude befindet, der dringend Hilfe benötigt und selbst nicht in der Lage ist, von innen zu öffnen. Oder wir werden auch tätig, wenn sich jemand ausgesperrt hat, und sich z.B. noch kleine Kinder oder Baby’s in der Wohnung befinden. In dem Fall muss uns aber glaubhaft versichert werden, dass eine Gefahr droht, wie z.B. den Herd angelassen und ähnliches. Davon werden wir uns dann auch überzeugen.
Hier aber noch der Hinweis, dass bei einem ganz „normalem“ Aussperren nach wie vor ein Schlüsseldienst zu verständigen ist. Die Feuerwehr wird und darf wirklich nur bei einer akuten Gefahr solche Arbeiten durchführen. Kommen Sie bitte nicht auf die Idee, nur um die Kosten für Schlüsseldienst einzusparen, die Feuerwehr zu rufen. Wir sind nicht dazu da, um dem Schlüsseldienst seine Arbeit zu wegzunehmen.